Unabhängige, praxisorientierte Ratgeber zum Kauf, zur Anmietung, zur Aufstellung und zur Instandhaltung von Schiffscontainern – ganz ohne Verkaufsgeplapper, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Nein, längst nicht immer. Stellen Sie einen Container zur Lagerung im rückwärtigen Grundstücksbereich auf, innerhalb der üblichen Höhe und Grundfläche für Nebengebäude, dann fällt das in vielen Gemeinden unter das genehmigungsfreie Bauen. Steht er im vorderen Bereich Ihres Grundstücks, dauerhaft oder mit einer anderen Nutzung wie Wohnen, dann ist eine Baugenehmigung häufiger Pflicht. Prüfen Sie das immer vorab bei Ihrer Gemeinde, denn die Regeln unterscheiden sich je nach Gemeinde und Bundesland.
Aus dem Leitfaden: Brauchen Sie eine Baugenehmigung für einen Seecontainer auf Ihrem Grundstück? →
Sehen Sie sich den aktuellen Lagerbestand mit Preisen an oder lassen Sie sich innerhalb einer Geschäftsstunde ein individuelles Angebot erstellen.